ALLGEMEINE ZAHLUNGS - UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
(Konditionen) der Lucullus SA, Stans
Die vorliegenden Konditionen bzw. Zahlungs- und Lieferungsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil des zwischen der Firma Lucullus SA und dem Kunden abgeschlossenen Kaufvertrages, wobei der Käufer mit der Bestellung der Ware bestätigt, diese Konditionen zuvor zur Kenntnis genommen zu haben und damit diese gültiger Bestandteil und Inhalt des Vertrages bilden. Bitte beachten Sie, dass erst durch die Zusendung der Originalrechnung per E-Mail/Post/Fax die Bestellung als definitiv bestätigt gilt.
Preise
Die in den Verkaufslisten angegebenen Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken, exkl. 8.1 % Mehrwertsteuer. Preis- und Jahrgangsänderungen bleiben vorbehalten. Die Umrechnung in andere Währungen erfolgt unverbindlich und gilt lediglich als Indikator. Die Transportkosten gehen zulasten des Käufers. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Verkauf der Weine erfolgt in 6er Einheiten. Der Verkauf von Einzelflaschen ist nur bei angebrochenen Kisten/Kartons (durch 6 teilbar) möglich – bitte kontaktieren Sie uns.
Bei einem Bestellwert unter CHF 500.00 verrechnen wir einen Administrativ-Zuschlag von CHF 25.-.
Bezahlung des Kaufpreises
Der Kaufpreis für die bestellte Ware ist vom Kunden vor der Auslieferung rein netto innert 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Allfällige Abzüge wie Bankspesen werden nachbelastet. Kreditkarten oder Checks werden nicht akzeptiert.
Die bestellte Ware wird dem Käufer erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ausgeliefert. Sofern frühere Rechnungen des Kunden noch offen und/oder nicht vollständig bezahlt sind, kann der Verkäufer trotz Bezahlung des Kaufpreises die Auslieferung der Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsausstände verweigern. Mit Bestellung der Ware anerkennt der Käufer auch die Bezahlung des Kaufpreises im Voraus, und zwar im Sinne einer Vorauskaufspreiszahlung, so dass der Verkäufer berechtigt ist, die Kaufpreisforderung nach Ablauf der Zahlungsfrist gegen den Besteller betreibungsrechtlich oder auf dem gerichtlichen Weg vor Auslieferung der Ware einzutreiben. Bei verspäteter Bezahlung ist ein Verzugszins von 1 Prozent pro Monat ab Fälligkeitsdatum und auf den offenen Rechnungsbetrag geschuldet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die bestellte Ware vollständiges Eigentum der Firma Lucullus SA.
Will der Käufer von der Bestellung bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten, so ist dies nur im Ein-verständnis der Firma Lucullus SA möglich, wobei ihr dannzumal als Konventionalstrafe eine Entschädigung von 25 Prozent des Rechnungsbetrages der bestellten Ware zu zahlen und fällig ist. Der Vertrag gilt dannzumal erst ab dem Zeitpunkt als aufgelöst und annulliert, wenn die Konventionalstrafe von 25 Prozent auf den gesamten Rechnungsbetrag innert der gesetzten Frist bezahlt ist. In Einzelfällen und nur in Absprache mit der Lucullus SA kann von einer Konventionalstrafe abgesehen werden.
Beanstandungen
Mängelrügen müssen innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Ausser bei Versand oder Transporte der Ware in Auftrag durch die Firma Lucullus SA, reist die Ware auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Bei Verlust, Beschädigung oder Bruch hat der Käufer in jedem Fall durch die verantwortliche Transportunternehmung sofort eine Tatbestandsaufnahme vornehmen zu lassen, ohne welche keine Ersatzleistungen geleistet werden. Für Schäden und Unterlassungen, welche durch Drittparteien verursacht werden, übernimmt die Firma Lucullus SA keine Haftung.
Verpasste Zustellung
Kann eine Lieferung nicht zugestellt werden, hinterlässt der Spediteur oder die Post eine Benachrichtigungs- oder Abholkarte. Die Bestellung kann dann in der nächsten Postfiliale abgeholt oder je nachdem eine erneute Zustellung zu einem passenden Termin vereinbart werden.
Wird die Lieferung nicht in der genannten Frist abgeholt oder kann keine zweite Zustellung erfolgen, wird die Sendung auf Kosten des Käufers an die Lucullus SA retourniert. Eine erneute Sendung ist kostenpflichtig.
Befreiung von der Lieferpflicht
Bei Erhöhung der Zölle und sonstiger fiskalischer Belastungen sowie bei Nichteinhaltung der vorerwähnten Zahlungsbedingungen, insbesondere bei Annullation des Vertrages und nicht fristgerechte Bezahlung der Konventionalstrafe, ist Firma Lucullus SA in jedem Fall von jeglicher Leistungspflicht befreit.
Jugendschutz
Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er volljährig ist. Wir verkaufen keinen Wein an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige.
Rücknahme von fehlerhaften Weinen (z. B. Korkweine)
Wir kalkulieren ohne Risiko-Zuschlag und ersetzen deshalb grundsätzlich keine fehlerhaften Weine. Rücksendungen ohne vorherige Benachrichtigung und ohne unsere Zustimmung werden nicht angenommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag, der zwischen der Firma Lucullus SA und dem Kunden abgeschlossen wird, gilt Gerichtsstand Stans/Kanton Nidwalden.
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
Lucullus SA, Stans
AGB
ALLGEMEINE ZAHLUNGS - UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
(KONDITIONEN) DER LUCULLUS SA, STANS
Die vorliegenden Konditionen bzw. Zahlungs- und Lieferungsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil des zwischen der Firma Lucullus SA und dem Kunden abgeschlossenen Kaufvertrages. Der Käufer bestätigt mit der Bestellung der Ware, diese Konditionen zuvor zur Kenntnis genommen zu haben und diese als gültigen Bestandteil und Inhalt des Vertrages zu akzeptieren. Bitte beachten Sie, dass erst durch die Zusendung der Originalrechnung per E-Mail/Post/Fax die Bestellung als definitiv bestätigt gilt.
PREISE
Die in den Verkaufslisten angegebenen Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken pro Einheit, exkl. 8,1 % Mehrwertsteuer. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit unserem Angebot ist, soweit das Gesetz es zulässt, ausgeschlossen (insbesondere falsche Abbildungen, Texte und Preise).
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung resp. Lieferung. Daher behält sich Lucullus SA das Recht vor, bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zwischen der Bestellung und der Auslieferung, die Differenz nachträglich zu verrechnen. Selbstverständlich wird bei einer Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes die Differenz dem Kunden ebenfalls zurückerstattet.
Preis- und Jahrgangsänderungen sowie der Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
- Die Transportkosten gehen zulasten des Käufers.
- Der Verkauf der Weine erfolgt in 6er Einheiten. Der Verkauf von Einzelflaschen ist nur bei angebrochenen Kisten/Kartons (durch 6 teilbar) möglich – bitte kontaktieren Sie uns.
- Die Umrechnung in andere Währungen erfolgt unverbindlich und gilt lediglich als Indikator.
- Bei einem Bestellwert unter CHF 500.00 verrechnen wir einen Administrativ-Zuschlag von CHF 25.-.
BEZAHLUNG DES KAUFPREISES
Der Kaufpreis für die bestellte Ware ist vom Kunden vor der Auslieferung rein netto innert 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Allfällige Abzüge wie Bankspesen werden nachbelastet. Kreditkarten oder Checks werden nicht akzeptiert.
Die bestellte Ware wird dem Käufer erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ausgeliefert. Sofern frühere Rechnungen des Kunden noch offen und/oder nicht vollständig bezahlt sind, kann der Verkäufer trotz Bezahlung des Kaufpreises die Auslieferung der Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsausstände verweigern. Mit Bestellung der Ware anerkennt der Käufer auch die Bezahlung des Kaufpreises im Voraus, und zwar im Sinne einer Vorauskaufspreiszahlung, so dass der Verkäufer berechtigt ist, die Kaufpreisforderung nach Ablauf der Zahlungsfrist gegen den Besteller betreibungsrechtlich oder auf dem gerichtlichen Weg vor Auslieferung der Ware einzutreiben. Bei verspäteter Bezahlung ist ein Verzugszins von 1 Prozent pro Monat ab Fälligkeitsdatum und auf den offenen Rechnungsbetrag geschuldet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die bestellte Ware vollständiges Eigentum der Firma Lucullus SA.
Will der Käufer von der Bestellung bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten, so ist dies nur im Ein-verständnis der Firma Lucullus SA möglich, wobei ihr dannzumal als Konventionalstrafe eine Entschädigung von 25 Prozent des Rechnungsbetrages der bestellten Ware zu zahlen und fällig ist. Der Vertrag gilt dannzumal erst ab dem Zeitpunkt als aufgelöst und annulliert, wenn die Konventionalstrafe von 25 Prozent auf den gesamten Rechnungsbetrag innert der gesetzten Frist bezahlt ist. In Einzelfällen und nur in Absprache mit der Lucullus SA kann von einer Konventionalstrafe abgesehen werden.
BEANSTANDUNGEN
Mängelrügen müssen innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Ausser bei Versand oder Transporte der Ware in Auftrag durch die Firma Lucullus SA, reist die Ware auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Bei Verlust, Beschädigung oder Bruch hat der Käufer in jedem Fall durch die verantwortliche Transportunternehmung sofort eine Tatbestandsaufnahme vornehmen zu lassen, ohne welche keine Ersatzleistungen geleistet werden. Für Schäden und Unterlassungen, welche durch Drittparteien verursacht werden, übernimmt die Firma Lucullus SA keine Haftung.
LIEFERUNG/VERPASSTE ZUSTELLUNG
Kann eine Lieferung nicht zugestellt werden, hinterlässt der Spediteur oder die Post eine Benachrichtigungs- oder Abholkarte. Die Bestellung kann dann in der nächsten Postfiliale abgeholt oder je nachdem eine erneute Zustellung zu einem passenden Termin vereinbart werden.
Wird die Lieferung nicht in der genannten Frist abgeholt oder kann keine zweite Zustellung erfolgen, wird die Sendung auf Kosten des Käufers an die Lucullus SA retourniert. Eine erneute Sendung ist kostenpflichtig.
LAGERKOSTEN BEI NICHTABHOLUNG
Die Lucullus SA lagert für Selbstabholer die Weine so lange, bis diese durch den Kunden abgeholt werden.
Die Lagerung erfolgt bis zu 90 Tage ab Rechnungsdatum kostenlos. Bei Primeurweinen und bei zum Zeitpunkt der Rechnungstellung nicht lieferbaren Weinen gilt dies 90 Tage ab deren Lieferbereitschaft. Nach Ablauf vorgenannter Frist werden automatisch Lagerkosten fällig. Die Kosten dafür betragen CHF 2.- pro 75 cl-Flasche und Jahr (dies entspricht zum Beispiel CHF 12.-/Jahr für eine 6er-Kiste, 12 halben Flaschen oder 3 Magnum-Flaschen). Der Paletten-Preis (fasst je nach Flaschengrösse ca. 420 Flaschen) kostet pauschal CHF 720.-/Jahr. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Schweizer Mehrwertsteuer.
Damit wir den administrativen Aufwand so niedrig wie möglich halten können, verzichten wir auf eine vorgängige Rechnungsstellung. Diese Kosten sind deshalb ohne vorherige Information oder Rechnungsstellung seitens Lucullus SA geschuldet und müssen vor Abholung per Bankanweisung oder bei Abholung der Weine in bar bezahlt werden.
Die Weine lagern in dieser Zeit unter besten klimatischen Bedingungen und bei konstanter Temperatur. Sie sind gegen Feuer, Wasser und Diebstahl geschützt. Unter Umständen von höherer Gewalt, die von der Versicherung ausgeschlossen sind, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Diese Bedingungen gelten beim Bestellvorgang und den dabei akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lucullus SA vom Kunden automatisch als anerkannt und akzeptiert.
Befreiung von der Lieferpflicht
Bei Erhöhung der Zölle und sonstiger fiskalischer Belastungen sowie bei Nichteinhaltung der vorerwähnten Zahlungsbedingungen, insbesondere bei Annullation des Vertrages und nicht fristgerechte Bezahlung der Konventionalstrafe, ist Firma Lucullus SA in jedem Fall von jeglicher Leistungspflicht befreit.
JUGENDSCHUTZ
Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er volljährig ist. Wir verkaufen keinen Wein an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige.
RÜCKNAHME VON FEHLERHAFTEN WEINEN (Z. B. KORKWEINE)
Wir kalkulieren ohne Risiko-Zuschlag und ersetzen deshalb grundsätzlich keine fehlerhaften Weine. Rücksendungen ohne vorherige Benachrichtigung und ohne unsere Zustimmung werden nicht angenommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
GERICHTSSTAND
Für Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag oder allen zugrundeliegenden Einzelverträgen, der zwischen der Firma Lucullus SA und dem Kunden abgeschlossen wird sowie alle zugrundeliegenden Einzelverträge unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Lucullus SA zuständige Gericht, anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
Lucullus SA, Stans